Teuerungsausgleich für die Angestellten der Kirchgemeinden und der Landeskirchen

2011 Für das Jahr 2011 wird kein Teuerungsausgleich ausgerichtet.
2010 Der Landeskirchenrat hat beschlossen, für das Jahr 2010 keinen Teuerungausgleich zu entrichten. Die Lohnansätze bleiben gleich wie 2009.
2009 Der Landeskirchenrat hat den Teuerungsausgleich in Anlehnung an das kantonale Dekret für das Jahr 2009 auf 2.6 % festgelegt.
2008 Der Landeskirchenrat hat den Teuerungsausgleich in Anlehnung an das kantonale Dekret für das Jahr 2008 auf 1.3 % festgelegt.
2007 Der Landeskirchenrat hat den Teuerungsausgleich für das Jahr 2007 auf 1 % festgelegt.
2006 Der Landeskirchenrat hat den Teuerungsausgleich für das Jahr 2006 auf 1.2 % festgelegt, basierend auf der durchschnittlich Jahresteuerung des Bundesamtes für Statistik.
2005 Der Landeskirchenrat hat beschlossen, die aufgelaufene Teuerung mit einem Zuschlag von 1 % auszugleichen. Der Beschluss des Landeskirchenrates basiert neu auf die vom Bundesamt für Statistik errechnete Durchschnittsjahresteuerung. Diese beläuft sich vom 1. November 2003 bis 31. Oktober 2004 auf 0.9 %.
2004 Basierend auf § 8 der Anstellungs- und Besoldungsordnung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft, die Jahresteuerung per Ende Oktober 2003 und den Antrag des Regierungsrates an den Landrat hat der Landeskirchenrat an der Sitzung vom 17. Dezember 2003 beschlossen, für das Jahr 2004 keinen Teuerungsausgleich zu gewähren.
2003 Basierend auf § 8 der Anstellungs- und Besoldungsordnung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft, die Jahresteuerung per Ende Oktober 2002 und den Antrag des Regierungsrates an den Landrat hat der Landeskirchenrat an der Sitzung vom 26. November 2002 beschlossen, die Teuerungszulage für das Jahr 2003 auf 1.0 % festzulegen.
2002 Der Landeskirchenrat hat an der Sitzung vom 28. November 2001 den Teuerungsausgleich für alle Angestellten der Kirchgemeinden und der Landeskirche, die der ABO unterstellt sind, auf 0.6 % festgelegt.
Dieser Satz entspricht der effektiven Jahresteuerung Ende Oktober 2001.

 

 

 
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