Vorwort 
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Mit diesem Leitfaden nehmen der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten
Kirche des Kantons Basel-Landschaft und der Landeskirchenrat der
Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft
Stellung zum Thema „sexuelle Übergriffe im Arbeitsfeld
Kirche“.
Die beiden Räte tolerieren weder sexuelle Belästigungen
am Arbeitsplatz (Übergriffe von kirchlichen Mitarbeitenden
auf andere Mitarbeitende) noch Übergriffe, die von Mitarbeitenden
im Rahmen von Seelsorge, Unterricht, Beratung oder weiteren kirchlichen
Tätigkeitsbereichen verübt werden.
Sie ergreifen Massnahmen,
um die Würde und Integrität
von Menschen zu schützen, die von der Kirche angestellt sind,
die sich kirchlichen Mitarbeitenden anvertrauen, oder die innerhalb
der Kirche freiwillige Arbeit leisten (vgl. Kirchenverfassung ERKBL,
Art. 2 Abs. 4, 2. Satz).
Der nachfolgende Leitfaden ist für alle direkt von den beiden
Landeskirchen angestellten Mitarbeitenden, sowie für alle
von der reformierten und römisch-katholischen Baselbieter
Kirche in Pflicht genommenen Mitarbeitenden verbindlich.
Die beiden
Kirchenräte verlangen aber auch von allen Kirchgemeinden,
Pfarreien und anderen kirchlichen Organen, dass sie für die
von ihnen angestellten Personen verbindliche Regelungen einführen
und diesen Leitfaden als Grundlage dafür nehmen. Alle Arbeitgebenden
sind dazu von Gesetzes wegen verpflichtet.
Alle von der Problematik
sexueller Belästigung oder Ausbeutung
Betroffenen können sich an die vom Kanton eingesetzten „Vertrauenspersonen
bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ und an die „Beratende
Kommission zum Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz“ wenden
und dort Rat und Hilfe holen.
Es ist nicht einfach, über sexuelle Belästigung oder
sexuelle Ausbeutung zu sprechen. Menschen müssen in der Kirche
vor sexuellen Übergriffen geschützt werden und das ist
nur möglich, wenn offen über diese Themen gesprochen
wird. Dazu wollen die Kirchenräte mit diesem Leitfaden und
den darin genannten Massnahmen ermutigen.
Die beiden Bereiche Übergriffe unter Mitarbeitenden und Übergriffe
von Mitarbeitenden auf Dritte überschneiden sich, sind von
der Problematik her aber zu unterscheiden
- Beim Schutz von Mitarbeitenden vor sexuellen Übergriffen
geht es um Massnahmen für Angestellte oder freiwillig Mitarbeitende.
Nur sie selber können sagen, wann sie durch ein Verhalten
von Kollegen bzw. Kolleginnen belästigt werden. Ihre Integrität
und ihr Wohlbefinden sollen geschützt und ein gutes Arbeitsklima
gefördert werden.
Von Gesetzes wegen ist die Kirche wie alle Arbeitgebenden dazu
verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor solchen Übergriffen
zu schützen. Sie werden im Gesetz als sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz’ bezeichnet.
- Beim Schutz von Dritten vor Übergriffen von kirchlichen
Mitarbeitenden geht es darum, den Missbrauch von Machtpositionen
in der Seelsorge, im Unterricht, in der Beratung oder in anderen
kirchlichen Arbeitsfeldern zu verhindern. Mitarbeitende, welche
die Not und das Vertrauen von Ratsuchenden oder ihnen Anvertrauten
zur eigenen Befriedigung missbrauchen, verletzen die Würde
und das Vertrauen von Menschen gravierend und dauerhaft. Das kann
unter keinen Umständen geduldet werden. Es widerspricht jeglicher
Berufsethik und läuft der befreienden Botschaft des Evangeliums
zuwider.
Beiden Problemfeldern gemeinsam ist, dass Menschen verletzt werden,
dass sie mit oft dauerhaften physischen oder psychischen Schäden
zu kämpfen haben und dass ihr Vertrauen in die Kirche und
ihre Vertreter und Vertreterinnen zutiefst erschüttert wird.
Gemeinsam ist auch, dass es gerade nicht um Sexualität, Erotik
oder gar um Liebe geht, sondern um das Ausnutzen einer Machtposition
in einem Bereich, in dem Menschen besonders empfindlich und verletzlich
sind. Gemeinsam ist häufig leider auch, dass Menschen, die
sich solche Übergriffe zuschulden kommen lassen, wenig Unrechtbewusstsein
zeigen.
Dazu kommt erschwerend, dass die Kirche im Laufe der Geschichte
ein schwieriges Verhältnis gegenüber der Sexualität
gezeigt und moralische Tabus errichtet hat, die es immer noch schwer
machen, über Sexualität innerhalb der Kirche zu reden.
Beiden Kirchenräten liegt daran, dass Menschen in unseren
Kirchen die Themen sexueller Belästigung und sexueller Ausbeutung
nicht länger verschweigen. Sie sollen sich auch Gedanken darüber
machen, wieweit kirchliche Entwicklungen dazu beigetragen haben,
dass Opfer sexuellen Missbrauchs so lange geschwiegen haben. Wir
sind überzeugt, dass Aufmerksamkeit, Sachwissen und Sensibilität
den besten Schutz vor sexuellen Übergriffen bieten.
Liestal, 17. Oktober 2002
Evangelisch-reformierte Kirche Römisch-katholische Landeskirche des Kantons
Basel-Landschaft
Kirchenrat Landeskirchenrat
Der Präsident Die Sekretärin Der Präsident
Der Verwalter
Markus Christ, Pfr.
Ines Belser
Peter Zwick
Franz Schaub
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