Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft ist die staatskirchenrechtliche Organisation der römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner und der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Basel-Landschaft.
Sie ist als anerkannte Landeskirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung § 136 Absatz 2) und hat ihren Sitz in Arlesheim.

(Verfassung der Römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft vom 10. Februar 1976)
Geschichte
 

Die Organe:

Synode

Die Synode ist die oberste Behörde der Landeskirche und besteht aus 94 Abgeordneten.
Landeskirchenrat

Der Landeskirchenrat ist das oberste Vollzugs- und Verwaltungsorgan der Landeskirche. Er vertritt sie nach aussen und besteht aus 7 Mitgliedern.
Verwaltung

Der Verwaltung obliegen das Finanz- und Rechnungswesen sowie die Administration der Landeskirche.
Medienbeauftragter


Regionalleitung der Bistumsregion St. Urs
Pastoralkonferenz Basel-Landschaft



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